GlobeNewswire: SICPA nimmt die Verurteilung der Schweizerischen Bundesanwaltschaft (BA) wegen „organisatorischer Unzulänglichkeit“ zur Kenntnis, stuft aber die Beurteilungsgrundlagen anders ein

SICPA nimmt die Verurteilung der Schweizerischen Bundesanwaltschaft (BA) wegen „organisatorischer Unzulänglichkeit“ zur Kenntnis, stuft aber die Beurteilungsgrundlagen anders ein LAUSANNE, Schweiz, April 27, 2023 (GLOBE NEWSWIRE) -- Die Ermittlungen der BA gegen SICPA, welche im Januar 2015 eingeleitet wurden, sind abgeschlossen. Sie finden ihren Abschluss in der Verurteilung des Unternehmens aufgrund „ organisatorischer Unzulänglichkeit “. Obwohl das Urteil auf vergangenen Handlungen beruht, welche ohne Zustimmung von SICPA und gegen ihre Interessen erfolgten, akzeptiert SICPA dieses Urteil. SICPA ist jedoch mit den Beurteilungsgrundlagen der BA nicht einverstanden, weil in den Ländern, in denen die Straftaten angeblich begangen wurden, keine strafrechtlichen Sanktionen erfolgten. SICPA hat seitdem eine der effizientesten Compliance-Abteilung eingerichtet, um sicherzustellen, dass die im Namen des Unternehmens durchgeführten Aktivitäten im Einklang mit der Unternehmensethik und mit einem Höchstmass an Integrität durchgeführt werden. Nach einem mehr als acht Jahre andauernden Verfahren hat die BA ihre Ermittlungen schliesslich abgeschlossen und einen Strafbefehl erlassen, in dem SICPA für „organisatorische Unzulänglichkeit“ zwischen 2008 und 2015 geahndet wird. In ihrer ergänzenden Erklärung führt die Bundesanwaltschaft aus: „ Die Verantwortlichkeit des Unternehmens bedeutet nicht, dass SICPA SA diese von ehemaligen Mitarbeitenden oder Beratern begangenen Anlasstaten selbst begangen hat, noch diese gewollt oder in Kauf genommen hat. Seither hat SICPA SA diese organisatorische Unzulänglichkeit freiwillig und vollumfänglich behoben “. SICPA bleibt seinem Grundsatz treu unethisches Verhalten kategorisch abzulehnen, wie es dies auch während der Mitarbeit im Rahmen des Verfahrens demonstriert hat. SICPA hatte von diesen Zuwiderhandlungen bis zur Verfahrenseröffnung keine Kenntnisse und hat die Verantwortlichen unmittelbar zur Rechenschaft gezogen. Im Übrigen wurden die Personen, deren Verurteilung im Jahre 2021 SICPA zur Unterzeichnung einer Kronzeugenregelung veranlasst hatte, am 8. Juni 2022 in Brasilien freigesprochen. In den beiden anderen Ländern, auf die sich die Entscheidung der BA bezieht, wurde SICPA nie strafrechtlich verfolgt oder über ein Vergehen informiert. Die durch dieses Verfahren entstandene andauernde Unsicherheit zwang SICPA dazu, sich der Entscheidung der BA nicht zu widersetzen. Der Ruf und das Ansehen von SICPA wurden durch falsche Anschuldigungen, wie die Unterstellung von systematisch vorgenommenen illegalen Praktiken oder angebliche Ermittlungen, die sich in mehreren Ländern zugetragen hätten, beschädigt. Es gilt hervorzuheben, dass der Chief Executive Officer, Philippe Amon, durch die Untersuchung der BA vollständig entlastet wurde. Alle diese Reputationsschäden erfordern eine Beendigung des Prozesses. SICPA bedauert, dass eine Unzulänglichkeit an interner Organisation zu Aktionen geführt haben könnte, die von der BA als unethisch angesehen werden. Diese organisatorischen Unzulänglichkeiten wurden durch eine umfassende Umstrukturierung des Risikomanagements behoben, um allfälligen Zuwiderhandlungen gegen die Geschäftsethik vorzubeugen. Seit 2021 ist SICPA als eines der ersten Unternehmen seiner Branche nach ISO 37001:2016 für seine Compliance-, Integritäts- und Wettbewerbsschutzsysteme zertifiziert. SICPA ist zudem ein akkreditiertes Mitglied der „Banknote Ethics Initiative“, die für weltweit ethische und verantwortungsvolle Geschäftspraktiken steht. Philippe Amon, Chairman und CEO des Unternehmens, unterstreicht: „ Die Einhaltung von Gesetzen und die Integrität in unseren Geschäftsbeziehungen sind nicht nur Pflicht, sondern sie sind entscheidend für das Vertrauen, welches im Mittelpunkt unserer Arbeit steht .“ Im Hinblick auf das nahende hundertjährige Bestehen konzentriert sich SICPA mit all seinen Mitarbeitenden weltweit weiterhinauf ihre Hauptaufgabe. Es gilt die Interessen von Regierungen und Industrie zu schützen. Diese vertrauen auf die, von führenden internationalen Institutionen, anerkannten physischen und digitalen Technologien von SICPA zur Bekämpfung illegaler Handelspraktiken. Medienkontakt SICPA Media Relations sicpamediarelations@sicpa.com Tel. +41 21 627 55 55 Über SICPA SICPA ist Marktführer bei Sicherheitsdruckfarben und führender Anbieter von sicheren Authentifizierungs-, Identifizierungs-, Rückverfolgbarkeits- und Lieferkettenlösungen. SICPA ist ein langjähriger zuverlässiger Partner für Regierungen, Zentralbanken, Hochsicherheitsdruckereien und für Industriebetriebe. Jeden Tag verlassen sich Regierungen, Unternehmen und Millionen von Bürgerinnen und Bürgern auf die Expertise des Unternehmens, welches physisch basierte verdeckte Sicherheitsmerkmale und digitale Technologien kombiniert, um die Integrität und den Wert des Geldes, der persönlichen Identität, der Wertdokumente, der E-Government-Dienste wie auch Produkte und Marken zu schützen. Getreu dem Ziel des Unternehmens, Vertrauen durch ständige Innovation zu ermöglichen, strebt SICPA weltweit eine Wirtschaft des Vertrauens an, in der Transaktionen, Interaktionen und Produkte in der physischen und digitalen Welt auf geschützten, fälschungssicheren und überprüfbaren Daten basieren. SICPA wurde 1927 in Lausanne gegründet, hat seinen Hauptsitz in der Schweiz und ist auf fünf Kontinenten tätig. SICPA beschäftigt rund 3000 Mitarbeitende. Mehr über SICPA: https://www.sicpa.com/sicpa-overview Link zu der ergänzenden Erklärung der Schweizerischen Bundesanwaltschaft (BA)