Santhera nominiert Thomas Meier, PhD, als Nachfolger des
Verwaltungsratspräsidenten Elmar Schnee
Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Pratteln, Schweiz , 27 . Juni 2022 – Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) gibt
bekannt, dass sich Verwaltungsratspräsident Elmar Schnee an der kommenden
Generalversammlung vom 30. Juni 2022 nicht mehr zur Wiederwahl stellen wird.
Der Verwaltungsrat schlägt einstimmig Thomas Meier , PhD, zur Wahl als
Verwaltungsratspräsident und als Mitglied des Vergütungsausschusses vor.
Elmar Schnee, seit 2017 Verwaltungsratspräsident und Mitglied des
Vergütungsausschusses von Santhera, stellt sich nicht zur Wiederwahl zur
Verfügung und wird per 30. Juni 2022 aus dem Verwaltungsrat von Santhera
ausscheiden. Der Verwaltungsrat spricht Herrn Schnee seinen aufrichtigen Dank
für seine geschätzte Führung in den vergangenen, herausfordernden Jahren aus.
Der Verwaltungsrat von Santhera schlägt einstimmig Thomas Meier, PhD, zur Wahl
als Verwaltungsratspräsident und als Mitglied des Vergütungsausschusses vor.
Thomas Meier, PhD, war vom Oktober 2011 bis November 2019 CEO von Santhera und
ist seit 2017 Mitglied des Verwaltungsrats des Unternehmens.
Der Verwaltungsrat strebt die Nomination eines oder mehrerer zusätzlicher
Mitglieder des Verwaltungsrats zu einem späteren Zeitpunkt an.
Die aktualisierten Anträge des Verwaltungsrates zuhanden der
Generalversammlung vom 30. Juni 2022 können unter
https://www.santhera.de/share-bondholder-meetings heruntergeladen werden.
Stimmberechtigte Aktionärinnen und Aktionäre können noch bis am 28. Juni 2022,
23.59 Uhr (MESZ), dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter Vollmachten und
Weisungen erteilen oder elektronisch abgegebene Weisungen ändern. Werden dem
unabhängigen Stimmrechtsvertreter keine anderweitigen Weisungen erteilt, so
wird dieser gemäss Vollmachtsformular bzw. elektronischem Instruktionsformular
angewiesen, die Stimmen im Sinne der Anträge des Verwaltungsrats abzugeben.
Unternehmenskalender
30. Juni 2022 Generalversammlung
Über Santhera
Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) ist ein Schweizer
Spezialitätenpharmaunternehmen, das sich auf die Entwicklung und Vermarktung
von innovativen Medikamenten für seltene neuromuskuläre und pulmonale
Erkrankungen mit hohem medizinischem Bedarf spezialisiert hat. Santhera verfügt
über eine exklusive Lizenz für alle Indikationen weltweit für Vamorolone, ein
dissoziatives Steroid mit neuartiger Wirkungsweise, das in einer
Zulassungsstudie bei Patienten mit DMD als Alternative zu
Standard-Kortikosteroiden untersucht wurde. Das Unternehmen plant, die
schrittweise Einreichung des Zulassungsantrags (NDA) bei der US FDA im Juni
2022 abzuschliessen. Die klinische Pipeline umfasst auch Lonodelestat zur
Behandlung von Mukoviszidose (CF) und anderen neutrophilen Lungenkrankheiten.
Santhera hat die Rechte an ihrem ersten zugelassenen Produkt, Raxone®
(Idebenone), ausserhalb Nordamerikas und Frankreichs für die Behandlung der
Leber hereditären Optikusneuropathie (LHON) an die Chiesi-Gruppe auslizenziert.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.santhera.com .
Raxone® ist eine Marke von Santhera Pharmaceuticals.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
public-relations@santhera.com oder
Eva Kalias, Head Investor Relations & Communications
Telefon: +41 79 875 27 80
eva.kalias@santhera.com
Disclaimer / Forward- looking statements
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Zeichnung
oder zum Kauf von Wertpapieren der Santhera Pharmaceuticals Holding AG dar.
Diese Publikation kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über das
Unternehmen und seine Geschäftsaktivitäten enthalten. Solche Aussagen
beinhalten bestimmte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu
führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die finanzielle Lage, der
Leistungsausweis oder die Zielerreichung des Unternehmens wesentlich von den in
diesen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Erwartungen abweichen. Die
Leser sollten sich daher nicht in unangemessener Weise auf diese Aussagen
verlassen, insbesondere nicht im Zusammenhang mit einer Vertrags- oder
Investitionsentscheidung. Das Unternehmen lehnt jede Verpflichtung zur
Aktualisierung dieser Aussagen ab.
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Anhang 2022 06 27_AGM-VRP_d_final