BioNTech informiert über Fortschritte im Rahmen des Umtauschangebots für
CureVac-Aktien und weist auf Ablauf des Angebots am 3. Dezember 2025 um 15 Uhr
MEZ hin Ablauf des Angebots am 3. Dezember 2025 um 15 Uhr MEZ (9:00 Uhr EST);
CureVac-Aktionärinnen und -Aktionären wird empfohlen, ihre Aktien aufgrund
operativer Fristen bis spätestens 3. Dezember 2025, 0:00 Uhr MEZ (2. Dezember
2025 um 18:00 Uhr EST) anzudienen Ermittlung des Umtauschverhältnisses von
0,05363 einer BioNTech American Depositary Share („ADS“) je CureVac-Aktie auf
Grundlage des volumengewichteten Durchschnittskurses der BioNTech-ADSs über die
zehn Handelstage bis einschließlich 25. November 2025 CureVac-Aktionärinnen und
-Aktionäre haben auf ihrer außerordentlichen Hauptversammlung am 25. November
2025 die für BioNTechs Umtauschangebot relevanten Beschlüsse genehmigt
MAINZ, Deutschland, 26. November 2025 – BioNTech SE (Nasdaq: BNTX, „BioNTech“)
gab heute bekannt, dass den erforderlichen Beschlussvorlagen für ihr
Umtauschangebot (exchange offer, das „Angebot“) für alle ausstehenden Aktien
der CureVac N.V. (Nasdaq: CVAC, „CureVac“) auf der außerordentlichen
Hauptversammlung von CureVac am 25. November 2025 zugestimmt wurde. Auf der
außerordentlichen Hauptversammlung stimmten über 99,16 % der
CureVac-Aktionärinnen und -Aktionäre für die das Angebot betreffenden
Beschlüsse. BioNTech geht davon aus, das laufende Angebot so bald wie möglich
abzuschließen.
CureVac-Aktionärinnen und -Aktionären wird empfohlen, ihre Aktien bis
spätestens Mittwoch, 3. Dezember 2025, 0:00 Uhr MEZ (Dienstag, den 2. Dezember
2025, um 18:00 Uhr EST) anzudienen, um eine fristgerechte Verarbeitung vor dem
geplanten Ablauf des Angebots am Mittwoch, den 3. Dezember 2025, um 15 Uhr MEZ
(9:00 Uhr EST) zu gewährleisten. Obwohl das Angebot formal erst am 3. Dezember
2025 um 15 Uhr MEZ (9:00 Uhr EST) ausläuft, erfordern operative Fristen bei der
zentralen Wertpapier-Verwahrungsstelle (Depository Trust Company) und bei der
Umtauschstelle, dass die Aktien bereits bis 0:00 Uhr MEZ am 3. Dezember 2025
(18:00 Uhr EST am 2. Dezember 2025) angedient werden. Es gelten keine Verfahren
für eine garantierte Lieferung (guaranteed delivery).
Unter der Annahme, dass das Angebot am 3. Dezember 2025 um 15 Uhr MEZ (9:00
Uhr EST) ausläuft, beträgt das Umtauschverhältnis 0,05363 einer BioNTech-ADS
pro CureVac-Aktie. Diese Berechnung des Umtauschverhältnisses basiert auf dem
volumengewichteten Durchschnittskurs einer BioNTech-ADS, wie er an der Nasdaq
für jeden der zehn aufeinanderfolgenden Handelstage bis einschließlich 25.
November 2025 festgestellt wurde, das heißt 101,88 $. Sollte das Angebot
verlängert werden, wird BioNTech das Umtauschverhältnis auf Grundlage der neuen
voraussichtlichen Angebotsfrist neu berechnen und das aktualisierte
Umtauschverhältnis mittels einer Pressemitteilung bekanntgeben.
CureVac-Aktionärinnen und -Aktionäre, die ihre Aktien über ein Brokerhaus,
eine Bank oder einen sonstigen Beauftragten halten, sollten ihre Aktien durch
entsprechende Anweisungen an ihren Broker, ihre Bank oder einen sonstigen
Beauftragten andienen. Andere CureVac-Aktionärinnen und -Aktionäre können ihre
Aktien gemäß den Anweisungen im Übermittlungsschreiben (Letter of Transmittal)
andienen, das am 21. Oktober 2025 versendet wurde. CureVac-Aktionärinnen und
-Aktionäre, die Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können sich an
Georgeson LLC, die Informationsagentur für das Angebot, wenden. Sie ist
telefonisch erreichbar unter +1 888 686-7195 (gebührenfrei in den Vereinigten
Staaten) oder +1 732 353-1948 (R-Gespräch), oder via E-Mail an
Curevacoffer@georgeson.com . Nach dem Zeitpunkt der Annahme der im Rahmen des
Angebots angedienten CureVac-Aktien durch BioNTech wird BioNTech gemäß Rule
14d-11 des Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils gültigen Fassung
(„Exchange Act“) eine Nachangebotsfrist (Subsequent Offering Period) gewähren,
die mindestens zehn Geschäftstage umfasst (berechnet gemäß Rule 14d-1(g)(3)
unter dem Exchange Act).
Das Angebot steht unter der Bedingung, dass BioNTech eine Anzahl von
CureVac-Aktien erhält, die gültig angedient und nicht ordnungsgemäß
zurückgezogen wurden, sodass BioNTech bei Abschluss des Angebots mindestens 80
% der ausgegeben und im Umlauf befindlichen CureVac-Aktien erwerben kann (die
„Mindestannahmebedingung“). Wenn alle Angebotsbedingungen außer der
Mindestannahmebedingung erfüllt sind und BioNTech das Angebot viermal oder
öfter verlängert hat, kann BioNTech sich entscheiden, die
Mindestannahmebedingung auf 75 % der ausgegeben und im Umlauf befindlichen
CureVac-Aktien zu senken. In diesem Fall wird das Angebot um mindestens zehn
Geschäftstage verlängert.
Nach Ablauf der Nachangebotsfrist werden die Parteien baldmöglichst die
Nach-Angebots-Reorganisation einleiten. Wenn alle Bedingungen erfüllt oder
aufgehoben sind, führt die Nach-Angebots-Reorganisation dazu, dass nicht
andienende Inhaberinnen und Inhaber von CureVac-Aktien im Rahmen der
Umstrukturierung (anstelle des Angebots) BioNTech-ADSs (und/oder
Barausgleichszahlungen für Bruchteile von BioNTech-ADSs) erhalten, welche in
der Regel einer niederländischen Dividendenquellensteuer von 15 % unterliegen.
Im Hinblick auf das öffentliche Angebot von BioNTech-ADSs an die
CureVac-Aktionärinnen und -Aktionäre in Österreich, Deutschland, Frankreich,
Italien, den Niederlanden und Spanien gemäß dem EU-Prospekt (wie nachstehend
aufgeführt), stellt die Bekanntgabe des Umtauschverhältnisses eine
Preismitteilung im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2017/1129 in der
jeweils geltenden Fassung dar.
Weitere Informationen und eine vollständige Beschreibung der oben genannten
Zusammenfassung finden Sie im Umtauschangebots-Prospekt, im EU-Prospekt oder im
britischen Ausnahmedokument (jeweils wie unten angegeben).
Über BioNTech
Biopharmaceutical New Technologies (BioNTech) ist ein globales innovatives
Immuntherapie-Unternehmen, das bei der Entwicklung von Therapien gegen Krebs
und andere schwere Erkrankungen Pionierarbeit leistet. Das Unternehmen
kombiniert eine Vielzahl an modernen therapeutischen Plattformen und
Bioinformatik-Tools, um die Entwicklung innovativer Biopharmazeutika rasch
voranzutreiben. Das diversifizierte Portfolio an onkologischen
Produktkandidaten umfasst mRNA-Krebsimmuntherapien, innovative Immunmodulatoren
und Präzisionstherapien, wie Antikörper-Wirkstoff-Konjugate und innovative
chimäre Antigenrezeptoren (CAR)-T-Zelltherapien und zielt darauf ab, das
gesamte Spektrum an Krebserkrankungen abzudecken. Auf Basis ihrer umfassenden
Expertise bei der Entwicklung von mRNA-Therapien und -Impfstoffen und
unternehmenseigener Herstellungskapazitäten erforscht und entwickelt BioNTech
neben ihrer diversifizierten Onkologie-Pipeline gemeinsam mit
Kollaborationspartnern verschiedene mRNA-Impfstoffkandidaten für eine Reihe von
Infektionskrankheiten. BioNTech arbeitet Seite an Seite mit weltweit
renommierten und spezialisierten Kollaborationspartnern aus der
pharmazeutischen Industrie, darunter Bristol Myers Squibb, Duality Biologics,
Fosun Pharma, Genentech (ein Unternehmen der Roche Gruppe), Genevant, Genmab,
MediLink, OncoC4, Pfizer und Regeneron.
Weitere Information finden Sie unter: www.BioNTech.de .
Hinweis bezüglich zukunftsgerichteter Aussagen
Dieses Dokument enthält „zukunftsgerichtete Aussagen“. Zukunftsgerichtete
Aussagen sind im Allgemeinen an Begriffen wie „potenziell“, „kann“, „wird“,
„plant“, „könnte“, „würde“, „erwartet“, „strebt an“, „in der Erprobung“,
„Pipeline“, „zu übernehmen“, „Entwicklung“, „einschließlich“, „verpflichtet“
oder ähnlichen Formulierungen zu erkennen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen
beinhalten unter anderem Aussagen über die Fähigkeit von BioNTech und CureVac,
das im Kaufvertrag vorgesehene Angebot und weitere Transaktionen
(einschließlich der Fähigkeit der Parteien, die Bedingungen für den Vollzug des
darin vorgesehenen Angebots sowie die weiteren im Kaufvertrag festgelegten
Bedingungen zu erfüllen) abzuschließen; den erwarteten Zeitplan für den
Abschluss der Transaktionen; die angestrebten Vorteile der geplanten
Transaktionen; das Potenzial und die Kapazität von BioNTech nach Abschluss der
Transaktion; und die potenziellen Auswirkungen der geplanten Transaktionen auf
BioNTech und CureVac. Viele dieser Risiken und Unsicherheiten liegen außerhalb
des Einflussbereichs von BioNTech oder CureVac. Anlegerinnen und Anleger werden
darauf hingewiesen, dass derartige zukunftsgerichtete Aussagen auf den
derzeitigen Erwartungen und Annahmen von BioNTech oder CureVac hinsichtlich
zukünftiger Ereignisse basieren und keine Garantien für zukünftige Leistungen
darstellen und mit Risiken und Unsicherheiten verbunden sind. Es kann nicht
zugesichert werden, dass die Bedingungen für den Vollzug der Transaktionen im
erwarteten Zeitrahmen oder überhaupt erfüllt werden. Sollten sich zugrunde
liegende Annahmen als unzutreffend erweisen oder Risiken bzw. Unsicherheiten
eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den
zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen abweichen. Es sollte kein
unangemessenes Vertrauen in diese Aussagen gesetzt werden.
Die Risiken und Unsicherheiten beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf:
Unsicherheiten in Bezug auf den Zeitplan des Angebots und die anschließende
organisatorische Umstrukturierung von CureVac; Unsicherheiten darüber, wie
viele Aktionärinnen und Aktionäre von CureVac ihre Aktien im Rahmen des
Angebots andienen werden; das Risiko, dass konkurrierende Angebote oder
Übernahmevorschläge unterbreitet werden; die Möglichkeit, dass verschiedene
Bedingungen für den Vollzug des Angebots und der im Kaufvertrag vorgesehenen
Transaktionen nicht erfüllt oder aufgehoben werden; die Möglichkeit einer
Beendigung des Kaufvertrags; die Fähigkeit, erforderliche behördliche
Genehmigungen zu erhalten oder diese zu akzeptablen Bedingungen oder innerhalb
des erwarteten Zeitrahmens zu erhalten; die Auswirkungen von Störungen durch
die im Kaufvertrag vorgesehenen Transaktionen und die Auswirkungen der
Ankündigung und des ausstehenden Vollzugs dieser Transaktionen auf das
operative Geschäft von BioNTech und/oder CureVac, einschließlich möglicher
Auswirkungen auf ihre Beziehungen zu Mitarbeitenden, Geschäftspartnern oder
zuständigen Behörden; das Risiko, dass das Angebot oder die weiteren im
Kaufvertrag vorgesehenen Transaktionen mit höheren Kosten verbunden sind als
ursprünglich angenommen; das Risiko, dass Klagen im Zusammenhang mit dem
Angebot oder den im Kaufvertrag vorgesehenen anderen Transaktionen zu
erheblichen Kosten für Verteidigung, Entschädigung und Haftung führen können;
eine Ablenkung des Managements von laufenden Geschäftsaktivitäten und -chancen
infolge des Angebots, der weiteren im Kaufvertrag vorgesehenen Transaktionen
oder aus anderen Gründen; allgemeine Branchenbedingungen und Wettbewerb;
allgemeine politische, wirtschaftliche und geschäftliche Rahmenbedingungen,
einschließlich Zinssätzen, Inflation, Zoll- und Wechselkursschwankungen; die
anhaltenden Konflikte zwischen Russland und der Ukraine sowie im Nahen Osten;
die Auswirkungen regulatorischer Entwicklungen und Veränderungen in den
Vereinigten Staaten, Europa und Ländern und Regionen außerhalb Europas,
einschließlich in Bezug auf steuerliche Angelegenheiten; die Auswirkungen
gesetzlicher Vorgaben für die pharmazeutische Industrie und
gesundheitspolitischer Regelungen in den Vereinigten Staaten, Europa und
anderen Regionen; individuelle Verschreibungspräferenzen von Ärztinnen und
Ärzten und Patientinnen und Patienten; Wettbewerb durch andere Produkte;
Herausforderungen und Unsicherheiten, die mit der Entwicklung neuer Produkte
verbunden sind; die Fähigkeit, geistige Eigentumsrechte zu sichern oder
aufrechtzuerhalten; Fragen der Produktsicherheit, Qualität, Datenintegrität
oder Herstellung sowie potenzielle oder tatsächliche Verstöße gegen
Datensicherheits- oder Datenschutzvorgaben.
Außerhalb rechtlicher Verpflichtungen übernehmen weder BioNTech noch CureVac
eine Verpflichtung, solche in die Zukunft gerichtete Aussagen öffentlich zu
aktualisieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen
oder aus anderen Gründen. Weitere Faktoren, die dazu führen könnten, dass die
tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen
beschriebenen abweichen, sind im jeweiligen Jahresbericht (Form 20-F) von
BioNTech und CureVac für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr
aufgeführt, jeweils in der durch nachfolgende Einreichungen bei der SEC
angepassten Fassung. Diese Unterlagen sind auf der Website der SEC unter
www.sec.gov verfügbar.
Hinweis für Anlegerinnen und Anleger sowie Inhaberinnen und Inhaber von
Wertpapieren
Dieses Dokument dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.
Es findet kein Verkauf von Wertpapieren in einer Rechtsordnung statt, in der
ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der
Registrierung oder Qualifizierung gemäß den Wertpapiergesetzen einer solchen
Rechtsordnung unzulässig wäre. In Zusammenhang mit dem Angebot hat BioNTech
eine Registrierungserklärung (Registration Statement) als Form F-4 und
Änderungen dazu (in der jeweils gültigen Fassung, nachfolgend die
„Registrierungserklärung“ genannt) bei der SEC eingereicht, einschließlich
eines Umtauschangebotes/Wertpapierprospekts (der „Umtauschangebot-Prospekt“)
zur Registrierung der Ausgabe von BioNTech-ADSs gemäß dem Securities Act von
1933 in der jeweils gültigen Fassung. Die Registrierungserklärung ist in Kraft
getreten. Darüber hinaus hat BioNTech bei der SEC eine Erklärung zum
Übernahmeangebot als Tender Offer Statement on Schedule TO („Schedule TO“)
eingereicht, das als Anlagen den Umtauschangebots-Prospekt, ein Formular für
ein Übermittlungsschreiben und andere übliche Begleitdokumente enthält. CureVac
hat eine Aufforderung/Empfehlungserklärung als Solicitation/Recommendation
Statement on Schedule 14D-9 („Schedule 14D-9“) in Bezug auf das Umtauschangebot
bei der SEC eingereicht. Das Angebot hat begonnen. Die Aufforderung und das
Angebot, CureVac-Aktien einzutauschen, erfolgt ausschließlich gemäß des
Schedule TO und dem zugehörigen Umtauschangebots-Prospekt oder dem EU-Prospekt
oder dem britischen Ausnahmedokument (UK exemption document) (jeweils wie
nachstehend aufgeführt). Dieses Material stellt keinen Ersatz für den
Umtauschangebot-Prospekt, den Schedule TO, den Schedule 14D-9, die
Registrierungserklärung oder für irgendein anderes Dokument dar, das BioNTech
oder CureVac bei der SEC eingereicht haben oder einreichen könnten und den
Aktionärinnen und Aktionären von CureVac im Zusammenhang mit der geplanten
Transaktion übermittelt haben oder übermitteln könnten.
BEVOR ANLEGERINNEN UND ANLEGER VON CUREVAC EINE INVESTITIONSENTSCHEIDUNG ODER
EINE ENTSCHEIDUNG IN BEZUG AUF DAS ANGEBOT TREFFEN, WIRD IHNEN DRINGEND
EMPFOHLEN, DIE REGISTRIERUNGSERKLÄRUNG, DEN UMTAUSCHANGEBOT-PROSPEKT, DEN
„SCHEDULE TO“ (EINSCHLIESSLICH DES UMTAUSCHANGEBOT-PROSPEKTS, DES ZUGEHÖRIGEN
ÜBERMITTLUNGSSCHREIBENS UND ANDERER ANGEBOTSUNTERLAGEN) UND „SCHEDULE 14D-9“,
DEN EU-PROSPEKT (SOFERN RELEVANT), DAS BRITISCHE AUSNAHMEDOKUMENT (SOFERN
RELEVANT), JEWEILS IN DER GEÄNDERTEN ODER ERGÄNZTEN FASSUNG, SOWIE ANDERE
RELEVANTE DOKUMENTE SORGFÄLTIG ZU LESEN, DA SIE WICHTIGE INFORMATIONEN ÜBER
BIONTECH, CUREVAC UND DIE GEPLANTEN TRANSAKTIONEN ENTHALTEN, DIE
WERTPAPIERINHABERINNEN UND -INHABER BERÜCKSICHTIGEN SOLLTEN.
Anlegerinnen und Anleger können kostenlos Kopien der Registrierungserklärung,
des Umtauschangebot-Prospekts, des „Schedule TO“ und des „Schedule 14D-9“ in
der jeweils gültigen Fassung sowie andere relevante Dokumente, die von BioNTech
und CureVac bei der SEC eingereicht wurden, auf der Website der SEC, unter
http://www.sec.gov , oder kostenlos auf der Website von BioNTech (
https://www.biontech.com ) oder durch Kontaktaufnahme mit der
Investor-Relations-Abteilung von BioNTech unter investors@biontech.de einsehen.
Diese Dokumente sind auch kostenlos auf der Website von CureVac (
https://www.curevac.com ) verfügbar, oder durch Kontaktaufnahme mit der
Investor-Relations-Abteilung von CureVac unter communications@curevac.com .
Alle Dokumente sind auch bei Georgeson LLC, der Informationsagentur für das
Angebot, erhältlich: +1 888 686-7195 (gebührenfrei in den Vereinigten Staaten),
+1 732 353-1948 (R-Gespräch) oder Curevacoffer@georgeson.com .
Europäischer Wirtschaftsraum (European Economic Area, „EEA“)
Im Hinblick auf das öffentliche Angebot von BioNTech-ADSs an die Aktionärinnen
und Aktionäre von CureVac in Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien, den
Niederlanden und Spanien stellt dieses Dokument Werbung im Sinne der Verordnung
(EU) 2017/1129 in ihrer geänderten Fassung (die „Prospektverordnung“) dar. In
Bezug auf das öffentliche Angebot von BioNTech-ADSs an Aktionärinnen und
Aktionäre von CureVac in der Schweiz stellt dieses Dokument Werbung gemäß
Artikel 68 des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes vom 15. Juni 2018 (das
„FIDLEG“) dar. Dieses Dokument stellt kein Angebot zum Kauf von BioNTech-ADSs
oder Aktien von BioNTech dar und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt (der
„EU-Prospekt“), der zusammen mit den entsprechenden Übersetzungen der
Zusammenfassung und etwaigen Nachträgen kostenlos auf der Website von BioNTech
( https://investors.biontech.de/eea-switzerland-disclaimer ) verfügbar ist. Der
EU-Prospekt wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
genehmigt und gilt daher in der Schweiz als von der Prüfstelle der SIX Exchange
Regulation Ltd. gemäß dem FIDLEG genehmigt. Die Genehmigung des
Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
ist nicht als Empfehlung für eine Anlage in BioNTech-ADSs oder Aktien von
BioNTech zu verstehen.
In Bezug auf jeden Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum ist (ein „relevanter Mitgliedstaat“), wird das im
EU-Prospekt vorgesehene Angebot zum Umtausch aller CureVac-Aktien gegen
BioNTech-ADSs nicht in diesem relevanten Mitgliedstaat unterbreitet, außer wie
nachstehend dargelegt. BioNTech-ADSs wurden und werden nicht in einem anderen
relevanten Mitgliedstaat als Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien, den
Niederlanden und Spanien auf der Grundlage des EU-Prospekts öffentlich
angeboten. Ausgenommen hiervon sind Fälle, in denen BioNTech-ADSs jederzeit in
einem relevanten Mitgliedstaat unter den folgenden Ausnahmen gemäß der
Prospektverordnung öffentlich angeboten werden können: (i) an qualifizierte
Anleger im Sinne von Artikel 2 lit. (e) der Prospektverordnung, (ii) an weniger
als 150 natürliche oder juristische Personen (mit Ausnahme von qualifizierten
Anlegern im Sinne von Artikel 2 lit. (e) der Prospektverordnung) oder (iii)
unter anderen Umständen gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Prospektverordnung,
vorausgesetzt, dass ein solches Angebot (wie in den Klauseln (i) bis (ii)
dargelegt) von BioNTech-ADSs nicht dazu führt, dass BioNTech gemäß Artikel 3
der Prospektverordnung einen Prospekt veröffentlichen oder gemäß Artikel 23 der
Prospektverordnung einen Prospekt ergänzen muss.
In Bezug auf die Schweiz basiert das öffentliche Angebot von BioNTech-ADSs in
der Schweiz auf dem EU-Prospekt, der als von der SIX Exchange Regulation Ltd.
genehmigt, registriert und hinterlegt gilt, oder andernfalls auf den im FIDLEG
und der Schweizer Finanzdienstleistungsverordnung vom 6. November 2019
festgelegten Ausnahmen.
Anlegerinnen und Anleger in Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien, den
Niederlanden und Spanien sowie Anlegerinnen und Anleger in der Schweiz sollten
BioNTech-ADSs ausschließlich auf der Grundlage des EU-Prospekts (einschließlich
der darin durch Verweis aufgenommenen Dokumente und etwaiger Nachträge, sofern
vorhanden) in Bezug auf die BioNTech-ADSs erwerben und den EU-Prospekt
(einschließlich aller darin durch Verweis aufgenommenen Dokumente und etwaiger
Nachträge, sofern vorhanden) sorgfältig lesen, um die potenziellen Risiken und
Chancen einer Anlageentscheidung in BioNTech-ADSs vollständig zu verstehen.
Eine Anlage in BioNTech-ADSs ist mit zahlreichen Risiken verbunden,
einschließlich des vollständigen Verlusts der ursprünglichen Anlage.
Vereinigtes Königreich (United Kingdom, „UK“)
Im Hinblick auf das öffentliche Angebot von BioNTechs-ADSs an
CureVac-Aktionärinnen und -Aktionäre im Vereinigten Königreich (United Kingdom,
„UK“) hat BioNTech ein britisches Ausnahmedokument (UK exemption document) für
die Zwecke der Prospektverordnung EU 2017/1129 veröffentlicht, wie diese
aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 in ihrer geänderten Fassung
Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist. Dieses Dokument
stellt kein Angebot zum Kauf von BioNTech-ADSs oder Aktien von BioNTech dar und
ersetzt nicht das britische Ausnahmedokument, das auf der Website von BioNTech
( https://investors.biontech.de/uk-disclaimer ) kostenlos zur Verfügung steht.
Anlegerinnen und Anleger im Vereinigten Königreich sollten ADSs von BioNTech
ausschließlich auf der Grundlage des britischen Ausnahmedokuments
(einschließlich der darin durch Verweis aufgenommenen Dokumente und etwaiger
Aktualisierungen, sofern vorhanden) in Bezug auf die ADSs von BioNTech erwerben
und das britische Ausnahmedokument (einschließlich der darin durch Verweis
aufgenommenen Dokumente und Aktualisierungen, sofern vorhanden) lesen, bevor
sie eine Anlageentscheidung treffen, um die mit der Entscheidung, in die ADSs
von BioNTech zu investieren, verbundenen potenziellen Risiken und Chancen
vollständig zu verstehen. Eine Anlage in ADSs von BioNTech birgt zahlreiche
Risiken, einschließlich eines Totalverlusts der ursprünglichen Anlage.
Hinweis: Dies ist eine Übersetzung der englischsprachigen Pressemitteilung. Im
Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Version hat
ausschließlich die englische Fassung Gültigkeit.
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BioNTech:
Investoranfragen
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Investors@BioNTech.de
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