BUSINESS WIRE: Venture Global gibt 20jährigen Vertriebs- und Kaufvertrag mit PETRONAS bekannt

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ARLINGTON, Va. --(BUSINESS WIRE)-- 03.07.2025 --

Heute hat Venture Global, Inc. (NYSE: VG) die Ausführung eines 20jährigen Vertriebs- und Kaufvertrags (Sales and Purchase Agreement - SPA) mit PETRONAS LNG Ltd. (PLL) bekannt gegeben, einer Tochtergesellschaft des malaysischen, im Staatsbesitz befindlichen Öl- und Gasunternehmens PETRONAS. Gemäß dem SPA wird PETRONAS 20 Jahre lang 1 Million Tonnen pro Jahr (MPTA) Flüssigerdgas (LNG) von Venture Global’s drittem Werk, CP2 LNG kaufen. Venture Global hat bereits einen Liefervertrag mit PETRONAS über 1 MTPA LNG von Plaquemines LNG abgeschlossen.

PETRONAS, ein weltweit bekannter Akteur in der LNG-Branche, gesellt sich zu den bereits existierenden CP2 LNG-Kunden aus Europa, Asien und dem Rest der Welt. Es handelt sich um ein strategisch wichtiges Projekt für die globale Energieversorgung. Bis dato wurden fast 10,75 MTPA der insgesamt 14,4 MTPA CP2 Phase One-Kapazitäten verkauft.

Über Venture Global

Venture Global ist ein langfristiger, preiswerter Anbieter von LNG aus den USA, das aus reichhaltigen Erdgasbecken Nordamerikas gewonnen wird. Venture Global bietet Assets entlang der LNG-Lieferkette, wie LNG-Produktion, Transport von Erdgas, Verschiffung und Wiedervergasung. Venture Global’s erste Produktionsstätte, Calcasieu Pass, nahm im Januar 2022 die Produktion auf und die geschäftliche Tätigkeit begann im April 2025. Die zweite Produktionsstätte, Plaquemines LNG, nahm erstmals im Dezember 2024 die Produktion auf. Derzeit baut und entwickelt das Unternehmen mehr als 100 MTPA nomineller Produktionskapazität, um weltweit saubere, erschwingliche Energie bereitzustellen. Venture Global erstellt Projekte zur Kohlenstoffabscheidung und -sequestrierung auf allen seinen LNG-Stätten.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese entsprechen den sogenannten Safe Harbor-Vorschriften für zukunftsgerichtete Aussagen gemäß Absatz 27A des Securities Act aus dem Jahr 1933 in seiner jeweils aktuellen Fassung (der „Securities Act”) sowie Absatz 21E des Securities Exchange Act aus dem Jahr 1934 in seiner jeweils aktuellen Fassung (der „Exchange Act”). Alle Aussagen in diesem Dokument, außer solchen, die sich auf die Vergangenheit beziehen, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Manchmal sind sie an den folgenden Formulierungen zu erkennen: „dürfen”, „könnte”, „werden”, „dürfte”, „sollte”, „erwarten”, „planen”, „Projekt”, „beabsichtigen”, „vorhersagen”, „glauben”, „schätzen”, „prognostizieren”, „potenziell”, „verfolgen”, „Ziel”, „fortfahren”, die Verneinung dieser Begriffe oder ähnliche Wendungen.

Diese zukunftsgerichteten Aussagen können Risiken, Unsicherheiten und Annahmen über uns unterliegen. Sie enthalten Aussagen über unsere zukünftige Leistung, unsere Verträge, unsere geplanten Wachstumsstrategien sowie wahrscheinliche Trends, die unser Unternehmen beeinflussen. Diese Aussagen stützen sich auf Vorhersagen und unsere derzeitigen Erwartungen im Hinblick auf zukünftige Ereignisse. Es gibt wichtige Einflussfaktoren, die dazu führen könnten, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse, der Umfang unserer Aktivitäten, unsere Erfolge und unsere Leistung deutlich von den entsprechenden Vorhersagen abweichen. Zu diesen Einflussfaktoren gehören: unser Bedarf an zusätzlichem Kapital, um zukünftige Projekte und dazugehörige Assets zu bauen und fertigzustellen und möglicherweise unsere Unfähigkeit, diese Finanzierung zu akzeptablen Bedingungen zu erlangen; unsere Unfähigkeit, die Kosten für unsere Projekte korrekt vorherzusagen und das Risiko, dass für den Bau und den Betrieb von Erdgasleitungen und deren Verbindungen zu hohe Kosten anfallen und Verzögerungen eintreten aufgrund der Einholung von behördlichen Genehmigungen, Entwicklungsrisiken, Personalkosten, Mangel an qualifiziertem Personal, Störungen des Geschäftsbetriebs und sonstiger Katastrophen und Risiken; die Unsicherheit im Hinblick auf die Entwicklung des globalen Handels, internationale Handelsabkommen und die Position der Vereinigten Staaten, insbesondere im Hinblick auf Zölle; unsere Abhängigkeit von EPC und sonstigen Vertragsunternehmen, die unsere Projekte fertigstellen, insbesondere deren Unfähigkeit, ihren Verpflichtungen gemäß ihren Verträgen nachzukommen; unterschiedliche wirtschaftliche und politische Faktoren, einschließlich Widerstand von Umweltbewegungen oder sonstigen Interessengruppen oder mangelnde Unterstützung durch örtliche Behörden für unsere Projekte, was sich negativ auf die Genehmigungen, den Zeitplan, den Bau oder Betrieb auswirken könnte und Risiken durch sonstige Faktoren, die unter „Punkt 1A.—Risikofaktoren” in unserem Jahresbericht auf dem Formular 10-K für das am 31. Dezember 2024 geendete Jahr erläutert werden, so wie bei der Securities and Exchange Commission („SEC”) eingereicht und in folgenden Berichten, die bei der SEC eingereicht wurden.

Alle in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur für das Datum dieser Pressemitteilung und gründen auf Annahmen, die zu diesem Zeitpunkt aus unserer Sicht vernünftig erscheinen. Wir sind nicht verpflichtet, diese Aussagen zu aktualisieren, wenn folgende Ereignisse oder Umstände eintreten, es sei denn, wir sind rechtlich dazu verpflichtet.

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