BUSINESS WIRE: Brigade-M3 European Acquisition Corp. Rücknahmeerklärung

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AMSTERDAM --(BUSINESS WIRE)-- 25.05.2023 --

Brigade-M3 European Acquisition Corp. (das „Unternehmen“), ein auf Akquisitionen spezialisiertes Unternehmen, das am 21. April 2021 nach dem Recht der Kaimaninseln als befreite Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet wurde und an der Euronext Amsterdam, dem von der Euronext Amsterdam N.V. („Euronext Amsterdam“) betriebenen geregelten Markt, gelistet ist, gibt heute bekannt, dass es vor Ablauf der Frist für Unternehmenszusammenschlüsse am 14. Juni 2023 (die „Frist für Unternehmenszusammenschlüsse“) keinen Unternehmenszusammenschluss abschließen wird. Daher hat der Vorstand des Unternehmens (der „Vorstand“) beschlossen, die Rücknahme aller börsennotierten Anteilsscheine und Stammaktien am Aktienkapital des Unternehmens (die „Anteile“ bzw. „Stammaktien“) nach dem Stichtag für den Unternehmenszusammenschluss in Übereinstimmung mit den Bedingungen für die Rücknahme der Anteile und Stammaktien in der Satzung des Unternehmens und wie im IPO-Prospekt des Unternehmens vom 8. Dezember 2021 (der „Prospekt“) offengelegt, einzuleiten.

Seit das Unternehmen am 14. Dezember 2021 an der Euronext Amsterdam gelistet wurde, ist die Gesellschaft auf der Suche nach einem Ziel, um einen Unternehmenszusammenschluss zu vollziehen. In diesem Zeitraum hat das Unternehmen verschiedene potenzielle Ziele untersucht und mit einer Auswahl von ihnen Sondierungsgespräche geführt. Trotz umfangreicher Bemühungen ist es dem Unternehmen jedoch bisher nicht gelungen, ein geeignetes Ziel für einen Unternehmenszusammenschluss zu finden. Da der Stichtag für den Unternehmenszusammenschluss kurz bevorsteht, hält es der Vorstand für höchst unwahrscheinlich, dass das Unternehmen in der Lage sein wird, einen Unternehmenszusammenschluss vor dem Stichtag für den Unternehmenszusammenschluss abzuschließen. Daher hat der Vorstand beschlossen, die Rücknahme der Anteile und Stammaktien nach dem Stichtag für den Unternehmenszusammenschluss einzuleiten. In Übereinstimmung mit den Angaben im Prospekt wird das Unternehmen dafür sorgen, dass der auf dem Treuhandkonto gehaltene Betrag so schnell wie möglich, jedoch nicht mehr als zehn Handelstage nach dem Stichtag für den Unternehmenszusammenschluss, an die Inhaber von Anteilen und Stammaktien zurückgegeben wird.

Die Inhaber von Anteilen und Stammaktien erhalten die Rücknahmeerlöse aus dem Treuhandkonto über den Listing Agent des Unternehmens zu einem erwarteten Preis pro Anteil oder Stammaktie von 10,20 USD zuzüglich aufgelaufener Zinsen (dieser Betrag setzt sich zusammen aus (i) 10,00 USD Erstzeichnungspreis; (ii) 0,20 USD Treuhandüberdeckung durch den Sponsor des Unternehmens; und (iii) dem anteiligen Teil der aufgelaufenen Zinsen auf dem Treuhandkonto). Inhaber von Anteilen und Stammaktien erhalten diese Zahlung im Gegenzug für die Lieferung der Anteile oder Stammaktien über den Vermittler des Anteilseigners an den Listing Agent. Sollte das Unternehmen einen Unternehmenszusammenschluss nicht vor dem Stichtag für den Unternehmenszusammenschluss abschließen, verfallen die öffentlichen Optionsscheine und die Sponsor-Optionsscheine automatisch ohne Wert am Stichtag für den Unternehmenszusammenschluss in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Optionsscheine und der Offenlegung im Verkaufsprospekt. Es wird keine Ausschüttung von Erlösen oder anderen Mitteln aus dem Treuhandkonto in Bezug auf die öffentlichen Optionsscheine oder die Sponsor-Optionsscheine erfolgen.

Vorläufiger Zeitplan

Der nachfolgende Zeitplan enthält bestimmte voraussichtliche Haupttermine für die Rücknahme der Anteile und Stammaktien.

Ereignis

Datum

Frist für Unternehmenszusammenschluss

14. Juni 2023

Letzter Handelstag

14. Juni 2023

Verfall von Sponsoren-Optionsscheinen und öffentlichen Optionsscheinen

15. Juni 2023

Stichtag für die Rücknahme von Anteilen und Stammaktien

16. Juni 2023

Auszahlung der Rücknahmeerlöse

20. Juni 2023

Rücknahme von Anteilen und Stammaktien

21. Juni 2023

Nach der Rücknahme

Nach dem Stichtag für den Unternehmenszusammenschluss und der Rücknahme der Anteile und Stammaktien (und dem Verfall der öffentlichen Optionsscheine und der Sponsor-Optionsscheine) werden die einzigen ausstehenden Wertpapiere des Unternehmens die Sponsor-Aktien sein. Der Vorstand beabsichtigt, die Zustimmung der Aktionäre des Sponsors zur Verabschiedung eines geänderten und neu gefassten Gesellschaftsvertrags einzuholen, um die Neuausrichtung und Fortführung des Unternehmens zu erleichtern, vorausgesetzt, der Sponsor erteilt zu diesem Zweck einen Auftrag über zusätzliches Kapital. Die zurückgenommenen Anteile und Stammaktien werden vom Unternehmen im eigenen Bestand gehalten, um diese Anteile und Stammaktien in Zukunft neu zuzuteilen.

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