BUSINESS WIRE: BM3EAC Corp. Vereinbarung mit Arkon Energy

MITTEILUNG UEBERMITTELT VON BUSINESS WIRE. FUER DEN INHALT IST ALLEIN DAS BERICHTENDE UNTERNEHMEN VERANTWORTLICH.

AMSTERDAM --(BUSINESS WIRE)-- 22.03.2024 --

BM3EAC Corp. (das „Unternehmen“), eine nach dem Recht der Kaimaninseln gegründete und an der Euronext Amsterdam, dem von der Euronext Amsterdam N.V. betriebenen geregelten Markt, notierte Mantelgesellschaft mit beschränkter Haftung, gibt bekannt, dass sie am 21. Februar 2024 eine Grundsatzvereinbarung (die „Vereinbarung“) mit Arkon Energy Ohio LLC (jetzt Arkon Energy US Holdco LLC) („Arkon“) über eine potenzielle Transaktion, einschließlich eines Unternehmenszusammenschlusses, mit Arkon oder einem von ihr oder ihren Mitgliedern zu diesem Zweck zu gründenden Unternehmen (der „potenzielle Unternehmenszusammenschluss“) abgeschlossen hat.

Obgleich die Vereinbarung im Allgemeinen indikativ und für die Parteien unverbindlich ist, enthält sie bestimmte verbindliche Konditionen, darunter eine 90-tägige gegenseitige Exklusivitätsfrist, in der sich die Parteien darauf geeinigt haben, auf den Abschluss endgültiger Vereinbarungen für den potenziellen Unternehmenszusammenschluss hinzuarbeiten. Der potenzielle Unternehmenszusammenschluss unterliegt bestimmten Vorbedingungen, unter anderem dem Abschluss einer zufriedenstellenden Due-Diligence-Prüfung durch beide Parteien, der Zustimmung der jeweiligen Vorstände, dem Abschluss endgültiger Vereinbarungen und dem erfolgreichen Abschluss einer Kapitalerhöhung durch Wandelanleihen.

Arkon ist ein Bitcoin-Rechenzentrumsinfrastruktur- und Mining-Unternehmen, das wertvolle Rechenzentrumsinfrastruktur an der Schnittstelle von Elektrizität und Datenverarbeitung im industriellen Umfang kauft, entwickelt und besitzt, die dazu beiträgt, die Billionen-Dollar-Bitcoin-Wirtschaft zu versorgen. Arkon verfügt derzeit über 117 Megawatt („MW“) an zugelassener Betriebskapazität in zwei Rechenzentren, darunter eine 95-MW-Flaggschiff-Anlage in Hannibal, Ohio, sowie eine 22-MW-Anlage in Hopedale, Ohio. Zudem hat Arkon verbindliche Vereinbarungen getroffen, die das Unternehmen dazu berechtigen, weitere Standorte in den USA zu erschließen. Dadurch könnte das Unternehmen seine Kapazität um weitere 190 MW erhöhen, sodass die Gesamtbetriebskapazität bei erfolgreicher Finanzierung und Erschließung der Standorte bei 307 MW liegen würde. Arkon hat eine Absichtserklärung für den Erwerb von weiteren 100 MW Pipelinekapazität an denselben Standorten unterzeichnet.

Das Geschäftsmodell von Arkon basiert im Wesentlichen auf zwei Säulen: (i) dem Hosting von Bitcoin-Mining-Maschinen Dritter und (ii) dem selbstständigen Bitcoin-Mining mit eigenen Maschinen. Grundlage des Geschäftsmodells ist der Besitz und die Verwaltung der zugrunde liegenden Infrastruktur, mit der die Maschinen betrieben werden, um beide Bereiche flexibel ausbalancieren zu können und gleichzeitig von dem aktuellen Momentum im Bitcoin-Ökosystem zu profitieren.

Die Wandelanleihe soll hauptsächlich zur Finanzierung des Infrastrukturkapitals dienen, das notwendig ist, um die Betriebskapazität binnen der nächsten neun Monate auf bis zu 307 MW zu erhöhen, unter anderem durch den Kauf von Mining-Maschinen der neuesten Generation, sowie zur Refinanzierung einer bestehenden Kreditlinie.

Die Parteien planen, den potenziellen Unternehmenszusammenschluss und die Aufnahme von Wandelschuldverschreibungen gleichzeitig abzuschließen. Vorbehaltlich dieses Abschlusses plant das fusionierte Unternehmen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt zusätzliche an der Euronext Amsterdam notierte Stammaktien auszugeben.

Die Gespräche dauern noch an und es ist nicht sicher, ob die Parteien eine endgültige Vereinbarung über den potenziellen Unternehmenszusammenschluss treffen werden, ebenso wenig wie die Bedingungen für einen solchen Unternehmenszusammenschluss im Einzelnen feststehen.

Weitere Ankündigungen werden zu gegebener Zeit und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften erfolgen.

WICHTIGE INFORMATIONEN
Diese Pressemitteilung enthält möglicherweise Informationen, die als Insider-Informationen im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 der EU-Marktmissbrauchsverordnung gelten bzw. gegolten haben könnten.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Diese Ankündigung ist nicht zur direkten oder indirekten Verbreitung oder Veröffentlichung bestimmt und darf in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan, auf den Kaimaninseln oder in Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Verbreitung oder Veröffentlichung rechtswidrig wäre oder eine Registrierung oder andere Maßnahmen erfordern würde, nicht verbreitet oder dorthin versandt werden. Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung oder ein öffentliches Angebot zum Kauf von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar.

Im EWR richtet sich diese Ankündigung nur an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung (EU 2017/1129) in ihrer aktuellen Fassung sind. Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Ankündigung nur an „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung (EU) Nr. 2017/1129, da diese aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist.

Diese Ankündigung ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten. Diese Ankündigung ist weder direkt noch indirekt zur Verbreitung in den oder in die Vereinigten Staaten von Amerika bestimmt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 (dem „Securities Act“) registriert. Die Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten, verkauft oder auf andere Weise übertragen werden, sofern keine Registrierung nach dem Securities Act oder eine Befreiung davon vorliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der Angebotsaktien in den Vereinigten Staaten durchgeführt.

Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung und alle damit verbundenen Aussagen enthalten bestimmte Aussagen über das Unternehmen, Arkon und den potenziellen Unternehmenszusammenschluss, die zukunftsgerichtete Aussagen sind oder sein können, darunter Aussagen über die Bedingungen des potenziellen Unternehmenszusammenschlusses, Aussagen über beabsichtigte Kapitalerhöhungen, Aussagen über das Geschäft und die Pläne von Arkon, einschließlich der Pläne und Erwartungen für die Entwicklung von Anlagen, des erwarteten Zeitplans für die Fertigstellung und der erwarteten Kapazität sowie Aussagen über die Entwicklungspipeline und andere Aussagen, die keine historischen Fakten darstellen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten verbunden, da sie sich auf zukünftige Ereignisse und Umstände beziehen, unter anderem auf das Risiko, dass keine Vereinbarung über den potenziellen Unternehmenszusammenschluss unterzeichnet wird, dass im Falle der Unterzeichnung einer solchen Vereinbarung der Zusammenschluss nicht vollzogen wird, auf Risiken in Bezug auf die endgültigen Bedingungen eines solchen Unternehmenszusammenschlusses und den Zeitplan für den Abschluss, wenn ein solcher Unternehmenszusammenschluss zustande kommt, auf Risiken in Bezug auf die Bedingungen des potenziellen Unternehmenszusammenschlusses und auf die Pläne zur Beschaffung von Finanzmitteln sowie auf andere Risiken und Unsicherheiten, einschließlich derer, die in den vom Unternehmen und/oder Arkon veröffentlichten Berichten dargelegt werden. Die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse können daher erheblich von den Plänen, Zielen und Erwartungen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen dargelegt sind. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zu dem Zeitpunkt, an dem sie getroffen werden. Das Unternehmen und Arkon lehnen jede Verpflichtung ab, Aktualisierungen oder Korrekturen der in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um etwaige Änderungen der diesbezüglichen Erwartungen des Unternehmens oder von Arkon oder etwaige Änderungen von Ereignissen, Bedingungen oder Umständen, auf denen diese Aussagen beruhen, zu reflektieren.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.

ANFRAGEN
BM3EAC Corp.
c/o Brigade Capital Management, LP
399 Park Avenue, 16. Stock
New York, NY 10022
E-Mail: BrigadeM3EAC@brigadecapital.com