News article Donnerstag Jun 30, 2022

Sind Sie fit für MiFID II?

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Die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen von Anlegern wurde verbindlich neu geregelt und tritt am 2. August 2022 in Kraft. Für alle Beratungsleistungen, bedeutet die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren in der der MiFID II zugehörigen delegierten Rechtsakte einen erheblichen Umsetzungsaufwand und ein nicht zu verachtendes Risiko. Erweiterungen von Investmentberatungs- und Portfoliomanagementsystemen, umfassende Schulungen für die Mitarbeitenden oder auch Überarbeitungen von Vertriebsstrategien: Um sich angemessen auf die Anforderungen vorzubereiten, ist es unerlässlich, dass betroffene Akteure frühzeitig aktiv werden.

Konkret empfiehlt es sich, nicht nur die bestehenden Bestimmungen bezüglich der Governance und Prozesse zu analysieren, um einen möglichen Anpassungsbedarf zu identifizieren, sondern auch mögliche Implikationen auf die nächsten technischen Umsetzungen zu antizipieren.  Denn, sobald die Technischen Regulierungsstandards (RTS) der SFDR Level II in Kraft sind, werden Fondsgesellschaften und Vermögensverwalter nicht nur offenlegen müssen, welche der wichtigsten negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (PAI) ihrer Anlagen sie berücksichtigen, sondern auch, wie sie dies zu tun und mit den negativen Folgen umzugehen gedenken (oder ggf. die Nichtoffenlegung begründen). Überdies werden sie für alle Fonds mit ökologischen und sozialen Merkmalen (Artikel-8-Fonds) sowie für Fonds mit nachhaltigen Anlagezielen (Artikel-9-Fonds) umfassende vorvertragliche und periodische Offenlegungs-Templates respektive Berichte ausfüllen müssen, quantitativ und qualitativ.

„Offenlegungsverordnungsreportings“ für insbesondere Artikel 8 Produkte haben wir inzwischen vielfach für unsere Kunden umgesetzt und stellen in Kürze auch ein Standardtemplate als Grundlage zur spezifischen Individualisierung bereit. Aufgrund der fehlenden eindeutigen Möglichkeiten der Zuordnung von insbesondere Artikel 8 Produkten in MIFID Nachhaltigkeitskategorien gehen wir aktuell davon aus, dass wir im ersten Schritt Anpassungen an Profilierung sowie Zielmarkt- und Geeignetheitsprüfung vornehmen und uns dann auf die aufsichtsrechtlichen Kernaspekte unter Verwendung des deutschen Verbändezielmarktkonzepts fokussieren. Natürlich beobachten wir auch die weiteren Auslegungen der Verbände wie z.B. des VuV und DSGV und lassen diese in unsere geplante Entwicklung einfließen.

Der neue VuV-Profilierungsstandard beinhaltet z. B. nur die gesetzlich unvermeidbaren drei MiFID Nachhaltigkeitspräferenzen sowie einen einfachen Ansatz anhand von ESG-Risiko-Scores. Hier verweist der VuV in seinem Rundschreiben vom Mai betreffend „Umsetzung Nachhaltigkeit“ auf die ESG-Risiko-Scores von Clarity AI, die Infront über das ESG Module in allen Produkten bereitstellt. Dank der einheitlichen Bewertungsmethode über mehrere Assetklassen hinweg ist der Vergleich von Anlagen und Portfolios damit sehr leicht.

Weitergehende Anforderungen einzelner Kunden können wir schon heute über den Individualisierungslayer unserer Systeme jederzeit unterstützen.“ sagt Torsten Reischmann, Executive Director Product Management Portfolio & Advisory Solutions.

By Christiane Kaczmarek

christiane.kaczmarek@infrontfinance.com